Bauherrenberatung

 

Unser Büro berät Bauherren und Nutzer bei der Planung von Forschungs- und Sonderbauten.

Unsere Beratung umfasst alle Themenfelder, die für die Planung und bauliche Umsetzung von Forschungsbauten von Relevanz sind. Dazu zählen zum Beispiel die Definition der wissenschaftlichen Anforderungen an zukünftige Gebäudekonzepte und Gebäudeausstattungen, die Erstellung einer zukunftsfähigen Bedarfsplanung oder die Berücksichtigung sich verändernder Arbeitswelten. Es werden im Rahmen unserer Beratung aber auch andere wichtige Aspekte wie etwa die Einhaltung von zuwendungsrechtlichen Vorgaben, die Einhaltung der gesetzlich verankerten Anforderungen an energieeffizientes Bauen oder die Qualitätsanforderungen an das bauherrenseitige Projektmanagement genau betrachtet.

 

Eine frühzeitige Beratung lohnt sich

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Realisierung von größeren Forschungs- und Sonderbauten signifikant verändert. Darauf müssen Bauherren rechtzeitig reagieren.

Bauherren müssen sich strategisch klug aufstellen, ihre Bewegungsspielräume genau kennen und tragfähige Lösungen entwickeln, um auf sich verändernde Marktbedingungen angemessen und schnell reagieren zu können.

Eine frühzeitige Beratung zahlt sich für Bauherren aus unserer Sicht immer aus, wenn sie mit ihren Projekten nachhaltig Erfolg haben wollen.

Wir beraten unsere Kunden entweder durchgehend während der gesamten Planungsphase ihres Projekts oder bei Bedarf auch nur zu einzelnen Fragestellungen.

 
 

Beratung gibt es zu folgenden Themenfeldern:

Planung und Bau

  • Bedarfsanalyse und Bedarsplanung

  • Inhalt der Leistungsphase 0

  • Anforderungen an Architektur- und Designkonzepte

  • Integration neuer Arbeitswelten

  • Anforderungen an die haustechnische Gebäudeausstattung

  • Nachhaltiges Bauen

  • Optimierungspotentiale bei Planung

Projektmanagement

  • Anforderungen an die Projektorganisation

  • Qualifikationsanforderungen an den Bauherrn

  • Optimierungspotentiale bei der Projektdurchführung

  • Zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen

  • Wirtschaftlichkeitsüberprüfung

  • Anforderung an die Kostenplanung

  • Anforderung an die Terminplanung

  • Strategische Kommunikation